INJAD OHNE GRENZE
Der umfassende Assistance-Vertrag zu Ihrem Schutz und dem Ihrer Familie
ZUSAMMENFASSUNG
Injad Ohne Grenze ist ein unverzichtbares Produkt, das es Ihnen ermöglicht, im Todesfall oder bei Problemen, die auf dem Weg von bzw. nach Marokko oder Tunesien auftreten können, von einer vollständigen Absicherung zu profitieren…
- Sie benötigen medizinische Versorgung oder eine Kfz-Pannenhilfe für sich und Ihre Familie während Ihrer Fahrten nach bzw. von Marokko oder Tunesien?
- Sie benötigen ein Assistance-Service für die Rückführung eines Verstorbenen oder sie müssen wegen eines Todesfalls vorzeitig zurückreisen?
- Sie benötigen einen Rechtsbeistand im Ausland?
Dann ist es Zeit, den Service Injad Ohne Grenze bei der Attijariwafa bank Europe zu beantragen!
BERUHIGEND: vollständige Absicherung für Sie und Ihre nahen Verwandten(2)
PRAKTISCH: Erstattungen erfolgen in Euro
SCHNELL: Rückführung innerhalb von 2 bis 4 Tagen
IM DETAIL
INJAD OHNE GRENZE, MERKBLATT.
Unterstützung Im Todesfall
In schwierigen Zeiten ist es besonders wichtig, eine Assistance zu haben, auf die man sich verlassen kann und die auf alles vorbereitet ist.
Todesfall eines Versicherten
- Übernahme der Aufbahrung und Rückführung des Verstorbenen, (Rückführungsunterstützung)
- Übernahme der Reisekosten von bis zu zwei Angehörigen zum Ort der Bestattung
- Rückführung der persönlichen Gegenstände des Verstorbenen nach Marokko oder Tunesien bis zu 90 kg
- Beteiligung an den Beerdigungskosten mit der Bestattungsversicherung: Pauschale von 1.300 €(3)
- Erstattung der Kosten der Aushebung und Grabkonzession bis zu 10.000 € im Todesfall und der Beisetzungim Land des Wohnsitzes (4)
Todesfall eines Angehörigen des Versicherten
- Erstattung der Reisekosten für den Versicherten und seiner Ehegatten bis zu 700 €
- Reisekostenbeteiligung bis zu 450 € bei Pkw-Nutzung
Unterstützung Auf Dem Weg Von Oder Nach Marokko Oder Tunesien(5)
Mit der Assistance Injad Ohne Grenze können Sie in Ruhe reisen.
Medizinische Unterstützung
- Bei Unfall oder Krankheit Übernahme der Transportkosten bis zum nächstgelegenen Ort, an dem eine medizinische Versorgung erfolgen kann
- Vorauszahlung der Kosten für die ärztliche Behandlung bis zu 3.500 €(6)
Pannen- und Personenhilfe
Die Kostenübernahme hängt von der Dauer der Reparatur (bis zu 5 Tage) und dem Unfallort ab. Je nach der Situation werden verschiedene Leistungen gewährleistet.
- Abschleppdienst bis zur nächstgelegenen Werkstatt und Kosten von bis zu 220 €. Die Fahrzeuginsassen werden in das nächstgelegene Stadtzentrum transportiert.
- Vorschuss für die Reparaturkosten bis zu 1.700 €
- Bei weniger als 5 Tagen Stillstandzeit: Ein Ersatzfahrzeug wird zur Verfügung gestellt und die Hotelkosten werden bis zu 50 € pro Person und maximal 250 € pro Tag erstattet.
- Bei mehr als 5 Tagen Stillstandszeit: Alternative Beförderung von Passagieren zum Ziel der Reise oder zu einem Zielort in Marokko oder Tunesien sowie die Rückführung oder Weiterleitung des Fahrzeugs.
Rechtsbeistand Im Ausland(7)
Ein Rechtsstreit nach einem Verkehrsunfall kann schnell passieren. Mit der Reise-Assistance Injad Ohne Grenze können Sie einen Rechtsbeistand erhalten.
- Vorauszahlung einer Kaution bis zu 5.200 €(8) im Falle eines strafrechtlichen Verfahrens nach einem Verkehrsunfall und einer Geldstrafe, die von der Behörde des betreffenden Landes verlangt wird.
- Übernahme der Honorare für einen Rechtsvertreter bis zu 1.740 €
Preisliste
Klicken Sie hier, um die Preise für Injad Ohne Grenze sowie für alle Produkte und Dienstleistungen der Attijariwafa bank Europe zu erhalten.
BEDINGUNGEN
Antrag
Injad Ohne Grenze zu beantragen, ist einfach:
- Sie wohnen in Deutschland
- Sie sind unter 65 Jahre alt beim Vertragsabschluss(9)
Kommen Sie in unsere Niederlassung mit folgenden Unterlagen:
- Ihr deutsches Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) oder Ihr deutscher Aufenthaltstitel und Ihr gültiger Reisepass.
- Ihr marokkanischer bzw. tunesischer Personalausweis.
- Die IBAN des Kontos, auf das die Erstattung erfolgen soll.
Bitte beachten sie
Sie können auch Ihre Angehörigen versichern.
Kündigung
Sie können Ihren Vertrag Injad Ohne Grenze schriftlich, vorzugsweise per Einschreiben mit Rückschein oder direkt in Ihrer Niederlassung kündigen. Sie können mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Vertragsjahres kündigen.
SEITE AN SEITE GEHEN WIR DEN GLEICHEN WEG
FAQ
Wie ist die Vertragsdauer von Injad Ohne Grenze?
Der Vertrag ist 1 Jahr gültig und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, es sei denn er wurde 2 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt.
Ist mein Vertrag Injad Ohne Grenze noch gültig, wenn ich das 65. Lebensjahr erreiche?
Ja. Sie sind weiterhin mit Injad Ohne Grenze versichert, da sich Ihr Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert. Das betrifft auch die anderen Mitversicherten.
Ist es möglich in Deutschland anstatt in Marokko oder Tunesien bestattet zu werden?
Mit Injad Ohne Grenze profitieren Sie von der Unterstützung bei der Rückführung des Leichnams in Ihr Herkunftsland. Die Organisation und der Transport des Leichnams erfolgt vom Ort des Todes – in einem der untengenannten Länder(10) – bis zum gewünschten Bestattungsort. Bitte beachten Sie, dass die IMA im Falle von Tod und Beerdigung im Wohnsitzland die Rückführung des Leichnams ohne Höchstgrenze organisieren kann. Für den Fall, dass die Familie selbst für die Rückführung aufkommt, kann die IMA eine Erstattung bis zu einem Höchstbetrag von 3.300 € leisten.
Gibt es einen Sondertarif für junge Erwachsene?
Ja, Kunden zwischen 18 und unter 30 Jahre haben einen Sondertarif im ersten Jahr nach Vertragsabschluss des Injad Ohne Grenze. Ab dem zweiten Jahr gilt der Normaltarif.
IMA ASSURANCES – Aktiengesellschaft mit Eigenkapital von 7.000.000 € – SIREN 481 511 632 Handels- und Gesellschaftsregister von Niort. Eine Gesellschaft, die dem französischen Versicherungsgesetzbuch und der Autorité de Contrôle Prudentiel et de résolution (frz. Aufsichtsbehörde für Versicherungen) unterliegt: 61, rue Taitbout F-75436 Paris Cedex 09. Hauptsitz: 118, Avenue de Paris – CS 40 000 – F-79033 Niort Cedex 09.
Attijariwafa bank Europe S.A. (Aktiengesellschaft nach französischem Recht) Kaiserstraße 47. D-60329 Frankfurt am Main. Tel.: + 49 69 23 46 54 – Fax: + 49 69 25 06 77. Amtsgericht Frankfurt/Main. HRB 79727
Sitz der Gesellschaft: 6-8, Rue Chauchat, F-75009 Paris – USt – IdNr: DE263288797 – www.attijariwafa.net. Versicherungsmaklergesellschaft, eingetragen im Vermittlerregister unter der Nummer 09 051 757 www.orias.fr.
(1) Inter Mutuelles Assistance
(2) Angehörigen: Ehegatte/in, Vor- und Nachfahren ersten Grades eines Versicherten, deren Verwandtschaft mit einer behördlichen Bescheinigung nachgewiesen wird, Kind(er) des Ehegatten, Ehegatte der Kinder
(3) Im Fall des Todes und der Bestattung im Wohnsitzland organisiert IMA die Rückführung ohne finanzielle Obergrenze. Übernimmt die Familie selbst die Rückführung des Verstorbenen aus einem auf der Liste in den Vertragsbedingungen aufführten Länder, erstattet IMA bis zu 2.300 € und bis zu 4.600 €, wenn sich der Tod außerhalb eines solchen Landes ereignet.
(4)Abschluss der Option Grabkonzession in der Niederlassung gemäß den in den Sonderbedingungen angegebenen Obergrenzen.
(5) Diese Garantien werden ab einer Entfernung von 50 Kilometern vom Wohnsitz des Versicherten gewährt
(6) Ein Schuldanerkenntnis seitens des Versicherten muss zuerst unterschrieben und vorgelegt werden
(7) Diese Garantien werden ab einer Entfernung von 50 Kilometern vom Wohnsitz des Versicherten gewährt
(8) Ein Schuldanerkenntnis seitens des Versicherten muss zuerst unterschrieben und vorgelegt werden
(9) Vorbehaltlich der Zustimmung des Versicherers und der Attijariwafa bank Europe ist eine Versicherung gegen die Zahlung eines individuellen Prämienzuschlags auch dann möglich, wenn Versicherte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, über 65 Jahre und unter 70 Jahre alt sind
(10) Algerien, Deutschland, Andorra, Österreich, Balearen, Belgien, Bulgarien, Kanarische Inseln, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien und seine benachbarten Inseln, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Marokko, Monaco, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Tschechische Republik, San Marino, Slowakei, Schweden, Schweiz, Tunesien, Türkei und Vatikan-Stadt.